Verbraucherinsolvenz

In der Schuldenfalle…

► Sie öffnen Ihre Post nicht mehr – aus Angst vor neuen Rechnungen oder Mahnungen?

►  Sie stellen die fälligen Ratenzahlungen an Versandhäuser einfach ein?

► Sie lassen „allerletzte“ Aufforderungen von Inkassobüros unbeantwortet und ignorieren die Schreiben von Gerichten?

► Sie pumpen Freunde und Verwandte an?

► Sie borgen sich Geld bei Finanzhaien, um wenigstens das Nötigste einkaufen zu können?

► Sie versuchen, irgendwie über die Runden zu kommen, aber die Geldbörse ist zur Monatsmitte schon wieder leer?

► Und eigentlich ist Ihnen schon länger bewusst. So geht es nicht mehr weiter!

Aber seien Sie versichert: So wie Ihnen geht es Millionen von Menschen.
Aber tun Sie endlich einen ersten Schritt aus der Schuldenfalle.

Verbraucherinsolvenz

Mit der Verbraucherinsolvenz gibt es für überschuldete Privatpersonen erstmals einen Weg aus der Schuldenfalle. Mittels eines gesetzlich geregelten Verfahrens besteht die Möglichkeit, innerhalb von 6 1/2 Jahren sämtliche Schulden loszuwerden. Dieses Verfahren gilt auch für ehemals Selbstständige, wenn sie nicht mehr als 20 Mitarbeiter hatten und sie immer die Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Mitarbeiter abgeführt haben.

Antragsformulare für das Verbraucherinsolvenzverfahren und Ausführungen zum Ausfüllen erhalten Sie kostenlos bei den Amtsgerichten in Stade, Buchholz oder Lüneburg, oder im Internet unter www.justiz.nrw.de

Schuldnerberatung Stade

Das Land Niedersachsen hat die Schuldnerberatungsstelle des Vereins als „geeignete Stelle“ für die Durchführung der außergerichtlichen Schuldenbereinigung gemäß §§ 304 ff. Insolvenzordnung (InsO) anerkannt.

Beratungsstellen, die nach Landesrecht in einem Bundesland anerkannt sind, dürfen in jedem Bundesland tätig werden. Deshalb beraten wir auch Schuldner aus Hamburg oder Schleswig-Holstein.

 

Verbraucherinsolvenz

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